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Beschluss des SPD-Landesvorstandes vom 19. Mai 2017

19.05.2017
Die Begegnungsstätten sichern und weiterentwickeln!
1. Begegnungsstätten sind ein wichtiger Bestandteil der offenen Altenhilfe. Sie ermöglichen soziale Teilhabe von älteren Menschen. Sie sollen Ort für ältere Menschen sein, die andere Angebote der sozialen Teilhabe nicht mehr annehmen können (oder wollen). Die Angebote müssen kostengünstig sein. Zielrichtung ist es einerseits möglichst allen älteren Menschen ein passendes Angebot zu machen, besonders aber jene im Fokus zu haben, die kommerzielle Angebote für diese Zielgruppe auch aufgrund begrenzter finanzieller Möglichkeiten nicht annehmen können.

2. Die Anforderungen und Erwartungen an Begegnungsstätten haben sich verändert. Themen wie Gesundheit, Bewegung, Information und Aktivierung gewinnen an Gewicht. Wie der Bericht der Sozialbehörde zeigt, sind Personen mit Migrationshintergrund, mit Behinderungen und auch Männer unterrepräsentiert, die Besucherzahlen gehen teilweise zurück, es fällt schwerer, Ehrenamtliche zu gewinnen. Dies wird von den Trägern bestätigt. Eine Weiterentwicklung des Angebots ist daher nötig.

3. Das Angebot der Begegnungszentren ist aber auch immer vor dem Hintergrund anderer Angebote im Stadtteil zu sehen. Parallelstrukturen sollen vermieden werden, um die Mittel möglichst effektiv einzusetzen. Es ist wichtig, dass der sozialräumliche Blick auf diese Angebote zukünftig eine größere Bedeutung bekommt. Das „Einzugsgebiet“ von Begegnungszentren sollte sich auf Quartiere, nicht auf einzelne Wohnsiedlungen beziehen. Es sollen daher die Stadtteilbeiräte stärker in die Mittelvergabe einbezogen werden.

4. Die Begegnungszentren brauchen auch eine gewisse Professionalisierung und Weiterentwicklung mit angemessener Grundausstattung, um zukunftsfähig zu werden. Dies ist nur durch eine qualitative und quantitative Verstärkung der Kompetenzen der Leitungen zu erreichen. Es ist deshalb sinnvoll, auch jetzt schon einzelne Begegnungsstätten zu stärken. Einige Begegnungsstätten können zukünftig eher den Charakter von Nachbarschaftstreffs einnehmen. Dieser Prozess ist behutsam und umsichtig zu gestalten, so dass die Zahl von 28 Begegnungsstätten nicht verringert wird. Den Trägern sind Spielräume für Umsteuerungen zu eröffnen.

5. Die für die Begegnungsstätten bisher eingesetzten Haushaltsmittel von 900.000 € p. a. sollen auch im Doppelhaushalt 2018/2019 mindestens zur Verfügung stehen. Daneben versuchen alle Beteiligten, unter dem Einsatz verschiedener anderer Instrumente, von Projektmitteln und Förderprogrammen neue Handlungsspielräume zu gewinnen. Das neue Anforderungsprofil soll möglichst weitgehend umgesetzt werden. Mitte 2019 wird ein gemeinsamer Erfahrungsbericht von Behörde und Trägern vorgelegt, der sämtliche Angebote der offenen Altenhilfe stadtteilbezogen umfasst. Dieser Bericht soll dann die Grundlage für eine erweiterte Förderung der offenen Altenhilfe ab dem Jahr 2020 bilden.